# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird

Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 24/2000, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, LGBl. Nr. 35/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 135/2006, wird wie folgt geändert:

„(4) Die Änderung des § 20 und des § 28 Abs. 1 Z. 7 sowie die Einfügung des § 29 Abs. 6 Z. 12 durch die Novelle LGBl. Nr. 69//2008 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2008, in Kraft."

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves