# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Einkommensgrenzen geregelt werden (Einkommensgrenzenverordnung 2008)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2008, mit der die Einkommensgrenzen geregelt werden (Einkommensgrenzenverordnung 2008)

Auf Grund des § 2 Z. 12 lit. b des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/2007, wird verordnet:

§ 1

Anpassung der Einkommensgrenzen

Die im § 2 Z. 12 lit. b Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993

festgesetzten Beträge werden wie folgt angepasst:

Beträge laut GesetzBeträge nach Index-Anpassung

30.000 Euro34.000 Euro

34.000 Euro38.600 Euro

4.000 Euro 4.500 Euro

800 Euro 900 Euro

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 22. Juli 2008, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves