# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 2008, mit der die Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 2008, mit der die Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Auf Grund des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 93/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 78/2005, wird verordnet:

Die Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 7/2005, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 23/2006, wird wie folgt geändert:

„(2) Die Einfügung des § 22a sowie die Änderung der Anlage 1 (Änderung der Leistungsart III.K. SOZBET) und die Neuerlassung der Anlage 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 101/2008 treten mit 1. Oktober 2008 in Kraft.“

3. In Anlage 1 (Leistungskatalog) wird die Leistungsart „III.K. SOZBET“ geändert. Die Anlage 2 (Entgeltkatalog) wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlagen erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2 der Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves