# Gesetz vom 16. September 2008, mit dem das Landes-Reisegebührengesetz geändert wird

Gesetz vom 16. September 2008, mit dem das Landes-Reisegebührengesetz geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Gesetz über die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen im Dienstort, Dienstzuteilungen und Versetzungen, LGBl. Nr. 24/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 30/2007, wird wie folgt geändert:

1. §10 Abs. 3 lautet:

„(3) Die besondere Entschädigung gemäß Abs. 2 beträgt:

„(5) Die Änderungen im § 10 Abs. 3 und Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 114/2008 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft und mit 31. Dezember 2009 außer Kraft. Mit 1. Jänner 2010 tritt § 10 Abs. 3 und 4 in der bis zum Ablauf des 30. Juni 2008 geltenden Fassung wieder in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrat

VovesHirt