# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der eine Anpassung des Pflegegeldes und der Ausgleiche nach dem Steiermärkischen Pflegegeldgesetz erfolgt – StPGG-AnpassungsVO

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der eine Anpassung des Pflegegeldes und der Ausgleiche nach dem Steiermärkischen Pflegegeldgesetz erfolgt –

StPGG-AnpassungsVO

Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Steiermärkischen Pflegegeldgesetzes, LGBl. Nr. 80/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2005, wird verordnet:

§ 1

Höhe des Pflegegeldes

Das Pflegegeld gebührt zwölf Mal jährlich und beträgt monatlich:

Stufe 1e 154,20

Stufe 2e 284,30

Stufe 3e 442,90

Stufe 4e 664,30

Stufe 5e 902,30

Stufe 6e 1242,00

Stufe 7e 1655,80

§ 2

Höhe der Ausgleiche

Die Ausgleiche gemäß § 32 Abs. 1 und 2 StPGG sind mit Wirkung vom 1. Jänner 2009 von Amts wegen wie folgt zu erhöhen und gemäß § 14 Abs. 4 StPGG auf Beträge von vollen 10 Cent zu runden:

§ 3

Der gemäß Artikel II Z. 1 letzter Satz der Übergangsbestimmungen zur StPGG-Novelle LGBl. Nr. 81/1996 festgesetzte Betrag wird auf e 203,10 erhöht.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

§ 5

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit der das Pflegegeld und die Ausgleiche nach dem Steiermärkischen Pflegegeldgesetz

festgesetzt werden, LGBl. Nr. 3/2005, außer Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves