# Gesetz vom 10. Februar 2009, mit dem das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz 2001 geändert wird

Gesetz vom 10. Februar 2009, mit dem das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz 2001 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz 2001, LGBl. Nr. 14/2002,

zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 98/2007, wird wie folgt geändert:

„(3) Die Änderung des § 3 Abs. 1 Z. 2 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. April 2009, in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrat

VovesBuchmann