# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 2009, mit der die Steiermärkische Gülleverordnung aufgehoben wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 2009, mit der die Steiermärkische Gülleverordnung aufgehoben wird

Auf Grund des § 5 des Steiermärkischen landwirtschaftlichen Bodenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 66/1987, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Dezember 1987 über das Aufbringen von Gülle, LGBl. Nr. 88/1987, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 89/1991, wird wie folgt geändert:

Nach § 8 wird folgender § 9 angefügt:

„§ 9

Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 15. Mai 2009 außer Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves