# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2009, mit der die Honorarpunkte-Verordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Mai 2009, mit der die Honorarpunkte-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 38a Abs. 2 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 145/2006, wird verordnet:

Die Honorarpunkte-Verordnung, LGBl. Nr. 52/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 141/2006, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Absolviert ein Facharzt eine Ausbildung in einem weiteren medizinischen Sonderfach, so werden nach Abschluss der Ausbildung bzw. Erwerb des weiteren medizinischen Sonderfaches die Zeiten während der Ausbildung in diesem weiteren medizinischen Sonderfach auf die Dienstjahre als Facharzt angerechnet.“

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Die Anfügung des § 3 Abs. 4 durch die Novelle LGBl. Nr. 48/2009 tritt mit 1. April 2009 in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves