# Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Juni 2009 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Kundmachung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 3. Juni 2009 über das Inkrafttreten von Änderungen der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Auf Grund des Artikels II Z. 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, LGBl. Nr. 37/2009, wird kundgemacht:

Artikel I Z. 1. hinsichtlich der Neufassung von Z. 1 und Z. 5 sowie der Einfügung von Z. 10 im Abschnitt

„A) Landeshauptmann Mag. Franz VOVES“, Z. 2 und Z. 3 hinsichtlich der Neufassung von Z. 1 und hinsichtlich der Zuständigkeit „Klimaschutz:

Allgemeines und Koordinierung“ in Z. 4 im Abschnitt „I) Landesrat Ing. Manfred WEGSCHEIDER“ treten mit 12. Juni 2009 in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Voves