# Änderung der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, i. d. F. LGBl. Nr. 54/2009

Änderung der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2005, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, i. d. F. LGBl. Nr. 54/2009

Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 B-VG, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend die Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, des § 7 Abs. 4 und des § 30 des L-VG 1960, LGBl. Nr. 1/1960, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 27/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 109/2008, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung (Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung), zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 54/2009, wird wie folgt geändert:

Der Abschnitt „D) Landesrat Mag. Dr. Christian BUCHMANN“ wird wie folgt geändert:

Z. 1. lautet:

„1.Aus dem Geschäftsbereich der Abteilung Wissenschaft und Forschung die Strategischen Tätigkeiten in Bezug auf Kompetenzzentren und das COMET-Programm des Bundes.“

Artikel II

Die Änderung gemäß Artikel I tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag,

das ist der 18. Juli 2009, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung;

Der Landeshauptmann

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