# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 2009 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Stallhof, Georgsberg und Rassach, je politischer Bezirk Deutschlandsberg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 2009 über die Änderung der Grenze zwischen den Gemeinden Stallhof, Georgsberg und Rassach, je politischer Bezirk Deutschlandsberg

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinden Stallhof, Georgsberg und Rassach haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

10.329 m2 werden abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der KG. Stallhof, Gemeinde Stallhof, eingegliedert.