# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009 über die Festsetzung des Euro-Wertes je LKF-Punkt für Fondskrankenanstalten für das Jahr 2010

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009 über die Festsetzung des Euro-Wertes je LKF-Punkt für Fondskrankenanstalten für das Jahr 2010

Auf Grund des § 78 Abs. 1 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 145/2006, wird verordnet:

§ 1

Euro-Wert pro LKF-Punkt

Der für die LKF-Gebühren zur Verrechnung gelangende Euro-Wert je LKF-Punkt wird für das Jahr 2010 für die Fondskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:

I. Fondskrankenanstalten mit Öffentlichkeitsrecht:

§ 2

Kostendeckend ermittelte Euro-Werte

Die Höhe der im § 1 festgesetzten Euro-Werte ist gleich mit der Höhe der

kostendeckend ermittelten Euro-Werte.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

§ 4

Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Euro-Wertes je LKF-Punkt für Fondskrankenanstalten für das Jahr 2009, LGBl. Nr. 23/2009, außer Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves