# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Empersdorf, politischer Bezirk Leibnitz und Gerichtsbezirk Leibnitz und der Marktgemeinde Vasoldsberg, politischer Bezirk Graz-Umgebung und Gerichts-bezirk Graz-Ost

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Empersdorf, politischer Bezirk Leibnitz und Gerichtsbezirk Leibnitz und der Marktgemeinde Vasoldsberg, politischer Bezirk Graz-Umgebung und Gerichts-bezirk Graz-Ost

Auf Grund der §§ 6 Abs. 2, 7 Abs. 1 und 2 und 11 Abs. 3 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, wird kundgemacht:

§ 1

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk und Gerichtsbezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Empersdorf und der im politischen Bezirk Graz-Umgebung und Gerichtsbezirk Graz-Ost gelegenen Marktgemeinde Vasoldsberg haben auf Grund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

–Das Grundstück Nr. 146/2 der KG. Breitenhilm, Marktgemeinde Vasoldsberg, im Gesamtausmaß von 397 m² wird abgetrennt bzw. ausgeschieden und dem Gebiet der KG. Empersdorf, Gemeinde Empersdorf, eingegliedert. Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 259/2009 und in den im BEV-Vermessungsamt Graz aufliegenden technischen Unterlagen, GZ: A 397/2009, einzusehen.

§ 2

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung auf Grund des § 7 Abs. 2 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2010 die Genehmigung erteilt.

§ 3

Inwieweit durch diese Änderung der Gemeindegrenzen die Grenzen der Sprengel des Bezirksgerichtes Leibnitz und des Bezirksgerichtes Graz-Ost berührt werden, hat die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925, die Zustimmung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves