# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009 über die Genehmigung zur Neubildung der in der Gemeinde St. Johann in der Haide (politischer Bezirk Hartberg) gelegenen Ortschaften „Mitterberg“ und „Steinbüchl“.

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2009 über die Genehmigung zur Neubildung der in der Gemeinde St. Johann in der Haide (politischer Bezirk Hartberg) gelegenen Ortschaften „Mitterberg“ und „Steinbüchl“.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008 wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der vom Gemeinderat der im politischen Bezirk Hartberg gelegenen Gemeinde St. Johann in der Haide vom 8. August 2008 beschlossenen Neubildung der Ortschaften „Mitterberg“ und „Steinbüchl“ gemäß § 2 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 92/2008, mit Wirkung vom 1. Jänner 2010 die Genehmigung erteilt.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Voves