# Gesetz vom 17. November 2009, mit dem das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark geändert wird

Gesetz vom 17. November 2009, mit dem das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Gesetz über die Historische Landeskommission für Steiermark, LGBl. Nr. 66/1994, wird wie folgt -geändert:

1. § 6 Abs. 2 lautet:

„(2) Das Wissenschaftliche Kollegium besteht aus

(1) Die Änderung des § 6 Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 6/2010 tritt mit dem der Kundmachung -folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.

LandeshauptmannLandesrätin

VovesEdlinger-Ploder