# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010, mit der die Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Februar 2010, mit der die Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

Auf Grund des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 93/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 112/2008, wird verordnet:

Die Steiermärkische Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung, LGBl. Nr. 7/2005, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 4/2009, wird wie folgt geändert:

1. § 14 Abs. 1 lautet:

„(1) Das Pflegeelterngeld wird wie folgt festgesetzt:

„(4) Die Änderung des § 14 Abs. 1 und des § 15 sowie die Neuerlassung der Anlage 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 15/2010 treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.“

4. Die Anlage 2 Leistungsentgelte (Entgeltkatalog) wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2 der Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetz-Durchführungsverordnung.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves