# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. März 2010 über die Aufhebung einer Änderung im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Mooskirchen und einer Verordnung der Marktgemeinde Mooskirchen, mit der ein neu vermessenes Grundstück zum öffentlichen Interessentenweg erklärt wird

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. März 2010 über die Aufhebung einer Änderung im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Mooskirchen und einer Verordnung der Marktgemeinde Mooskirchen, mit der ein neu vermessenes Grundstück zum öffentlichen Interessentenweg erklärt wird Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 60 Abs. 2 VfGG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. Februar 2010, V 94- 95/09-7, zu Recht erkannt: