# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 2010 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hainsdorf im Schwarzautal (politischer Bezirk Leibnitz)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Mai 2010 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hainsdorf im Schwarzautal (politischer Bezirk Leibnitz)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 29/2010 wird verordnet:

§ 1

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Hainsdorf im Schwarzautal wird mit Wirkung vom 1. Juni 2010 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In silbernem grün eingefasstem Schild ein in grünen Kleeblattschnitt (2 : 1) ausgehender Schildfuß, aus diesem wachsend unter grünem eingebogenem Schildhaupt ein konturierter sechseckiger Kapellenturm mit schwarzer Zwiebelhaube, aufgestecktem dreiarmigem Kreuz und schwarzen, silbern durchbrochenen Fensterbalken.“

§ 2

Die der Gemeinde Hainsdorf im Schwarzautal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.

Für die der Steiermärkischen Landesregierung:

Landeshauptmann Voves