# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. November 2010, mit der die Verordnung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen abgeändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. November 2010, mit der die Verordnung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen abgeändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Stmk. Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung

LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 2009, LGBl. Nr. 102/2009, über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen wird wie folgt abgeändert:

Im § 1 wird für die Gemeinde Brodingberg (Bezirk Graz-Umgebung) anstelle der Ortsklasse D die Ortsklasse C festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Dezember 2010, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves