# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Jänner 2011, mit der die Ortsklassenverordnung abgeändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Jänner 2011, mit der die Ortsklassenverordnung abgeändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Dezember 2009, LGBl. Nr. 102/2009, über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen wird wie folgt abgeändert:

Im § 1 wird für die Gemeinden Hausmannstätten und Judendorf-Straßengel (Bezirk Graz Umgebung) anstelle der Ortsklasse C die Ortsklasse D festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. Jänner 2011, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves