# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Februar 2011, mit der die Gemeinde Buch-Geiseldorf in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Februar 2011, mit der die Gemeinde Buch-Geiseldorf in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

§ 1

Die Gemeinde Buch-Geiseldorf wird in die Ortsklasse C eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. Februar 2011, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves