# Gesetz vom 18. Jänner 2011, mit dem das Steiermärkische Pensionsgesetz 2009 und das Steiermärkische Bezügegesetz geändert werden

Gesetz vom 18. Jänner 2011, mit dem das Steiermärkische Pensionsgesetz 2009 und das Steiermärkische Bezügegesetz geändert werden

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Steiermärkischen Pensionsgesetzes 2009

Das Steiermärkische Pensionsgesetz 2009, LGBl. Nr. 10/2009, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 43 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Abweichend von Abs. 2 sind im Kalenderjahr 2011 nur jene Ruhe- und Versorgungsbezüge, die den Betrag von E 2.310,– monatlich nicht übersteigen, zu erhöhen. Beträgt der Ruhe- und Versorgungsbezug

„(4) Die Einfügung des § 43 Abs. 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 21/2011 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

Artikel 2

Änderung des Steiermärkischen Bezügegesetzes

Das Steiermärkische Bezügegesetz, LGBl. Nr. 28/1973, zuletzt in der Fassung

LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 40 wird folgender Abs. 17 angefügt:

„(17) Die Einfügung des Artikels X durch die Novelle LGBl. Nr. 21/2011 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

2. Nach Artikel IX wird folgender Artikel X samt Überschrift eingefügt:

„Artikel X

Entfall der Anpassung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für das Jahr 2011

§ 41m

Die in § 27 vorgesehene Anwendung des § 43 des St. PG 2009 entfällt bis 31. Dezember 2011.“

LandeshauptmannErster Landeshauptmannstellvertreter

VovesSchützenhöfer