# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. April 2011, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. April 2011, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 4/2011, wird wie folgt geändert:

„(22) Die Neufassung der Promulgationsklausel, des § 1 Abs. 1 lit. E Z. 8, des § 1 Abs. 1 lit. F Z. 5 und des § 1 Abs. 1 lit. J Z. 1 bis 4 treten mit 1. Mai 2011 in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves