# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2011, mit der die Gemeinde Pistorf in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Mai 2011, mit der die Gemeinde Pistorf in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

§ 1

Die Gemeinde Pistorf wird in die Ortsklasse C eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Juni 2011, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves