# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011, mit der das Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Juni 2011, mit der das Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft geändert wird

Auf Grund des § 11 Abs. 9 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 – StROG, LGBl. Nr. 49/2010, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Mai 1993, mit der ein Entwicklungsprogramm für die Reinhaltung der Luft erlassen wurde, LGBl. Nr. 58/1993, wird wie folgt geändert:

„§ 5

Inkrafttreten von Novellen

Die Änderungen des § 2 Abs. 1 und 2, sowie des § 3 Abs. 1 Z. 2 lit. a durch

die Novelle LGBl. Nr. 53/2011 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag,

das ist der 6. Juli 2011, in Kraft.“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves