# Gesetz vom 27. April 2011, mit dem das Steiermärkische Pflegegeldgesetz geändert wird.

Gesetz vom 27. April 2011, mit dem das Steiermärkische Pflegegeldgesetz geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Pflegegeldgesetz, LGBl. Nr. 80/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 69/2010, wird wie folgt geändert:

„(2) Die Landesregierung hat durch Verordnung die Höhe des Pflegegeldes den geänderten Kostenverhältnissen anzupassen. Hiebei ist auf die Verpflichtungen aus der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen, LGBl. Nr. 56/1993, Bedacht zu nehmen.“

„§ 33b

Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 65/2011

(1) Eine Minderung oder Entziehung eines rechtskräftig zuerkannten Pflegegeldes wegen der gesetzlichen Änderung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 65/2011 ist nur dann zulässig, wenn auch eine wesentliche Veränderung im Ausmaß des Pflegebedarfes eingetreten ist. Dies gilt auch in den Fällen einer Befristung gemäß § 7 Abs. 4.

(2) In den Fällen des § 7 Abs. 1 Z. 2 ist eine niedrigere Einstufung gegenüber der Einstufung nach dem BPGG wegen der gesetzlichen Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 in der Fassung LGBl. Nr. 65/2011 nur dann zulässig, wenn auch eine wesentliche Veränderung im Ausmaß des Pflegebedarfes ein

getreten ist.

(3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 gelten auch für gerichtliche Verfahren.“

9. Dem § 34 Abs. 17 werden folgende Abs. 18 und 19 angefügt:

„(18) Die Änderungen des § 3 Abs. 1 Z. 3, des § 4 Abs. 2, des § 5 Abs. 2 und des § 11 Abs. 4 Z. 1 und 3 und Abs. 8, der Entfall des § 5 Abs. 3 sowie die Einfügung des § 33b durch die Novelle LGBl. Nr. 65/2011 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2011, in Kraft.

(19) Verordnungen auf Grund der Novelle LGBl. Nr. 65/2011 können ab dem der Kundmachung der Novelle LGBl. Nr. 65/2011 folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem in Abs. 18 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.“

LandeshauptmannLandesrätin

VovesEdlinger-Ploder