# Gesetz vom 17. Mai 2011, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 geändert wird

Gesetz vom 17. Mai 2011, mit dem das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49, wird wie folgt geändert:

„(6) Tierhaltungsbetriebe sind ab einer Anzahl von

–700 Sauen- und

–2.500 Mastschweineplätzen

nur im Rahmen einer festgelegten Sondernutzung gemäß § 33 Abs. 3 Z. 1

zulässig.“

„§ 68a

Inkrafttreten von Novellen

Die Einfügung des § 68a im Inhaltsverzeichnis und des § 27 Abs. 6 sowie die Neufassung des § 33 Abs. 3 Z. 1 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2011, in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrat

VovesKurzmann