# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011, mit der die maximalen Quadratmeterpreise für den Bereich der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen geregelt werden (Quadratmeterpreisverordnung 2011)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Juli 2011, mit der die maximalen Quadratmeterpreise für den Bereich der Förderung des Ersterwerbes von Eigentumswohnungen geregelt werden (Quadratmeterpreisverordnung 2011)

Auf Grund des § 22 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 59/2011, wird verordnet:

§ 1

Anpassung der maximalen Quadratmeterpreise

Der im § 22 Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 festgesetzte

Betrag wird wie folgt angepasst:

Betrag laut GesetzBetrag nach Index-Anpassung

2.550,– Euro2.900,– Euro

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 23. Juli 2011, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves