# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. November 2011, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. November 2011, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 36/2011, wird wie folgt geändert:

„(23) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 lit. B Z. 31, des § 1 Abs. 1 lit. E Z. 9 sowie des § 1 Abs. 1 lit. I Z. 2 tritt mit 1. Dezember 2011 in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves