# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2011, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Zirbitzkogel“ (AT2220000) zum Europaschutzgebiet Nr. 31 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. November 2011, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Zirbitzkogel“ (AT2220000) zum Europaschutzgebiet Nr. 31 geändert wird

Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65/1976, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 85/2011, wird verordnet:

Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Zirbitzkogel“ zum Europaschutzgebiet Nr. 31, LGBl. Nr. 77/2006, wird wie folgt geändert:

„§ 2a

Ziele

(1) Der günstige Erhaltungszustand der in der Anlage A genannten Schutzgüter ist dauerhaft zu sichern.

(2) Im Falle einer aus naturschutzfachlichen Gründen notwendigen Prioritätenreihung der Schutzgüter kommt dem Mornellregenpfeifer (Charadrius morinellus) oberste Priorität zu.

§ 2b

Maßnahmen

Die Ziele sollen durch die Erhaltung und Entwicklung von großflächigen störungsarmen Zonen durch Besucherlenkung und vorrangig durch Vereinbarungen im Wege des Vertragsnaturschutzes erreicht werden.

§ 2c

Verbote

Im Europaschutzgebiet sind im besonders ausgewiesenen Gebiet für den Mornellregenpfeifer nachstehende Handlungen verboten:

„(1) Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch planliche Darstellung in Form eines Übersichtsplanes im Maßstab 1:28.000 (Anlage B) und eines Detailplanes.“

Regelmäßig vorkommender Zugvogel

Code-Nr. Deutscher Name Wissenschaftlicher Name

A280 Steinrötel Monticola saxatilis