# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2011, mit der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2011, mit der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

§ 1

Die Gemeinde Edelstauden wird in die Ortsklasse C eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves