# Gesetz vom 17. Mai 2011, mit dem das Steiermärkische Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000 geändert wird.

Gesetz vom 17. Mai 2011, mit dem das Steiermärkische Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat in Ausführung des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 44/2010, beschlossen:

Das Steiermärkische Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetz 2000 – StPOG, LGBl. Nr. 76/2000, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 43/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 1b Abs. 1 lautet:

„(1) In den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 können Sprachförderkurse ab einer Schülerzahl von acht Kindern eingerichtet werden, die die Aufgabe haben, Schülerinnen und Schülern von Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Schulen, die gemäß § 4 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2010, wegen mangelnder Kenntnis der Unterrichtssprache als außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommen wurden, jene Sprachkenntnisse zu vermitteln, die sie befähigen, dem Unterricht der betreffenden Schulstufe zu folgen. Sie dauern ein Unterrichtsjahr und können nach Erreichen der erforderlichen Sprachkompetenz durch einzelne Schülerinnen und Schüler auch nach kürzerer Dauer beendet werden. Die Schülerinnen und Schüler können klassen-, schulstufen-, schul- und schulartübergreifend zusammengefasst werden.“

2. Dem § 26 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) Die Änderung des § 1b Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 84/2011 tritt mit 1. September 2010

in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrätin

VovesGrossmann