# Gesetz vom 21. Juni 2011, mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 geändert wird

Gesetz vom 21. Juni 2011, mit dem das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Naturschutzgesetz 1976, LGBl. Nr. 65, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 49/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 13e Abs. 5 erster Teilsatz lautet:

„(5) Die Landesregierung kann, sofern es keine andere Möglichkeit gibt, Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 2 bewilligen oder verordnen:“

„(12) Die Änderung des § 13e Abs. 5 und 6 durch die Novelle LGBl. Nr. 85/2011 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. August 2011, in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrat

VovesKurzmann