# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Jänner 2012, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Jänner 2012, mit der die Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung), LGBl. Nr. 58/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2011, wird wie folgt geändert:

„(24) Die Neufassung des § 1 Abs. 1 lit. B Z. 31 und die Einfügung des § 1 Abs. 1 lit. B Z. 32 und 33, des § 1 Abs. 1 lit. I Z. 3 und 4 sowie des § 1 Abs. 1 lit. J Z. 5 tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves