# Gesetz vom 22. November 2011, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes geändert wird

Gesetz vom 22. November 2011, mit dem das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes, LGBl. Nr. 317/1964, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 69/2001, wird wie folgt geändert:

„(3) Die Änderung des Gesetzestitels und des § 8 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2012 tritt mit 1. April 2012

in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrätin

VovesVollath