# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2012, mit der die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Februar 2012, mit der die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird verordnet:

§ 1

Die Gemeinde Heiligenkreuz am Waasen wird in die Ortsklasse C eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. März 2012, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves