# Gesetz vom 17. Jänner 2012, mit dem das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983 geändert wird

Gesetz vom 17. Jänner 2012, mit dem das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983 geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Lichtspielgesetz 1983, LGBl. Nr. 60/1983, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert:

„(3) In einem Bescheid gemäß Abs. 1 kann eine Vorführung für folgende Altersstufen untersagt werden:

„(3) Die Änderung des § 14 Abs. 1 und 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 23/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2012, in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrat

VovesBuchmann