# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. März 2012, mit der die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Auf Grund des § 3 Abs. 5 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, wird verordnet:

§ 1

Die Gemeinde Allerheiligen bei Wildon wird in die Ortsklasse C eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2012, in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves