# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2012, mit der die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände erlassen wird, geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2012, mit der die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für die Tourismusverbände erlassen wird, geändert wird

Auf Grund des § 21 Abs. 1 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in

der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, wird verordnet:

Die Verordnung, mit der eine Geschäftsordnung für Tourismusverbände erlassen wird, LGBl. Nr. 29/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 30/2003, wird wie folgt geändert:

„(2) Die Änderung des § 2 Abs. 2 dritter Satz, des § 3 Abs. 2 zweiter Satz und des § 8 Abs. 5 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Mai 2012, in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves