# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG geändert wird

Auf Grund des § 47a Abs. 7 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 10/2012, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StBHG, LGBl. Nr. 82/2008, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 19/2010, wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 1 lautet:

„(1) Die/Der Vorsitzende hat die paritätische Kommission zu den Sitzungen einzuladen. Zur ersten Sitzung jeden Jahres hat der Vorsitzende längstens zwischen 15. September und 30. September einzuladen.“

2. Der bisherige § 15 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Die Änderung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 45/2012 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Juni 2012, in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves