# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Mai 2012, mit der die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991 geändert wird

Auf Grund des § 9b Abs. 7 des Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 93/1990, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2011, wird verordnet:

Die Verordnung betreffend die paritätische Kommission und die Schlichtungsstelle nach dem StJWG 1991, LGBl. Nr. 30/2009 wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 1 lautet:

„(1) Die/Der Vorsitzende hat die paritätische Kommission zu den Sitzungen einzuladen. Zur ersten Sitzung jeden Jahres hat der Vorsitzende längstens zwischen 1. September und 15. September einzuladen.“

2. Nach § 14 wird folgender § 15 angefügt:

„§ 15

Inkrafttreten von Novellen

Die Änderung des § 7 Abs. 1 durch die Novelle LGBl. Nr. 46/2012 tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves