# Gesetz vom 24. April 2012, mit dem das Steiermärkische Landarbeiterkammergesetz geändert wird (8. LAKG-Novelle)

Gesetz vom 24. April 2012, mit dem das Steiermärkische Landarbeiterkammergesetz geändert wird (8. LAKG-Novelle)

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Landarbeiterkammergesetz 1991, LGBl. Nr. 56/1991, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010, wird wie folgt geändert:

„(3) Mitglieder von Organen der Landarbeiterkammer haben bei Ausübung ihrer nach diesem Gesetz geregelten Tätigkeiten Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 26 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 und anderer vergleichbarer arbeits- und dienstrechtlicher Vorschriften.“

8. § 7 Abs. 1 und 2 lauten:

„(1) Die Beratung und Beschlussfassung in der Steiermärkischen Landarbeiterkammer erfolgen, sofern dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, durch die Vollversammlung.

(2) Der Vollversammlung ist vorbehalten:

„(6) Über jede Sitzung ist ein Protokoll aufzunehmen, das bei der nächsten Sitzung zu verifizieren ist; je eine Protokollausfertigung ist dem Amt der Landesregierung und allen Kammerräten (§ 14) auszufolgen.“

„(5) Wird die Vollversammlung von der Landesregierung aufgelöst, so hat diese den Vorstand mit der Ausschreibung der Wahlen zur Vollversammlung zu beauftragen.“

„(4) Die Präsidentin/Der Präsident führt mit Ausnahme des Kontrollausschusses den Vorsitz in allen Organen der Steiermärkischen Landarbeiterkammer und überwacht die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen, insbesondere der Geschäftsordnung.“

„(8) Die Änderung des § 2 Abs. 1 lit. a Z. 1 und Z. 6, des § 2 Abs. 1 lit b Z. 1, des § 3 Abs. 1 lit. g, des § 3 Abs. 2, des § 6 Abs. 3, des § 7 Abs. 1 und 2, des § 8 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6, des § 11 Abs. 1 und 2, des § 12 Abs. 2 lit. g, des § 13 Abs. 4, des § 18 Abs. 7, des § 20 erster Satz und des § 24 Abs. 1 erster Satz, die Einfügung des § 11 Abs. 5 sowie der Entfall des § 3 Abs. 1 lit. i und lit. l und des § 7 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 58/2012 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Juli 2012, in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrat

VovesSeitinger