# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2012, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Feistritzklamm/Herberstein“ (AT2218000) zum Europaschutzgebiet Nr. 1 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Juni 2012, mit der die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Feistritzklamm/Herberstein“ (AT2218000) zum Europaschutzgebiet Nr. 1 geändert wird

Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976, LGBl. Nr. 65/1976, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2012, wird verordnet:

Die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Feistritzklamm/Herberstein“ zum Europaschutzgebiet Nr. 1, LGBl. Nr. 158/2006, wird wie folgt geändert:

„§ 2a

Maßnahmen

Der Schutzzweck ist durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes zu erreichen. Solche Maßnahmen sind insbesondere:

–die Schaffung von Altholzinseln,

–die Extensivierung der Waldwirtschaft und

–die Entwicklung von Eichenbeständen.

§ 2b

Verbote

Im Europaschutzgebiet sind nachstehende Handlungen, ausgenommen die bisher ausgeübte land- und forstwirtschaftliche Nutzung, verboten:

Säugetier nach der FFH-RL Anhang II

Code-Nr.Deutscher NameWissenschaftlicher NameBewertung

1304Große HufeisennaseRhinolophus ferrumequinumC

Wirbellose nach der FFH-RL Anhang II

Code-Nr.Deutscher NameWissenschaftlicher NameBewertung

1083HirschkäferLucanus cervusA

1086ScharlachkäferCucujus cinnaberinusA

1088Großer EichenbockCerambyx cerdoA

Vogel nach der VS-RL Anhang I

Code-Nr.Deutscher NameWissenschaftlicher NameBewertung

A215UhuBubo buboB

Regelmäßig vorkommender Zugvogel

Code-Nr.Deutscher NameWissenschaftlicher Name

A347DohleCorvus monedula

Schutzgut ist folgender prioritärer Lebensraum und folgende prioritäre Tierart gemäß § 13 Abs. 3 Z. 7 und 8 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 1976:

Lebensräume nach der FFH-RL Anhang I

Code-Nr. LebensraumtypBewertung

9180Schlucht- und HangmischwälderA

Wirbellose nach der FFH-RL Anhang II

Code-Nr.Deutscher NameWissenschaftlicher NameBewertung

1084JuchtenkäferOsmoderma eremitaA

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves