# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2012, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 2012, mit der die Verordnung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes geändert wird

Auf Grund des § 61 des Steiermärkischen Bedienstetenschutzgesetzes, LGBl. Nr. 24/2000, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung des Bedienstetenschutzes im Bereich der Dienststellen des Landes, LGBl. Nr. 35/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/2011, wird wie folgt geändert:

„(6) Die Änderung des Inhaltsverzeichnisses, der Überschriften zu Abschnitt 9 und § 20 sowie des Einleitungssatzes in § 20 sowie die Einfügung des § 28 Z. 7 und § 29 Abs. 6 Z. 13 durch die Novelle LGBl. Nr. 63/2012 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. August 2012, in Kraft.“

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves