# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Oktober 2012, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird

Gemäß § 38 in Verbindung mit den §§ 36 Abs. 1 und 37a des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 1999 – KALG, LGBl. Nr. 66/1999, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 44/2011, wird verordnet:

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 49/2009, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 41/2012, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 10a wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Die Ergänzungen des Anhanges C „Ambulatorische Zahnleistungen“ durch die Novelle LGBl. Nr. 100/2012 treten mit 1. November 2012 in Kraft.“

2. Im Anhang C „Ambulatorische Zahnleistungen“ in der „Gruppe VI – Kieferorthopädie“ werden die folgenden Pos. Nr. 623 bis 628 neu eingefügt:

Pos. Nr. Leistungen Facharzttarif Nicht-Facharzttarif

Anstaltsgebühr Arztgebühr Anstaltsgebühr Arztgebühr

ger. auf 10 Cent ger. auf 10 Cent

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves