# Außerkrafttreten von Zuständigkeiten gemäß der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Außerkrafttreten von Zuständigkeiten gemäß der Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung

Gemäß Art. 3 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2012, mit der die Geschäftsverteilung der Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung als Anlage zu § 2 der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung festgelegt wird, LGBl. Nr. 53/2012, wird kundgemacht:

Die gemäß Art. 3 in Abschnitt E) Landesrätin Mag.a Edlinger-Ploder, Punkt.

2. festgelegte Zuständigkeit „Pflegezentren des Landes Steiermark:

Verwaltung und Führung, Organisation und strategische Ausrichtung“ tritt mit 1. Jänner 2013 außer Kraft.

Der Landeshauptmann:

Voves