# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Pölfing-Brunn (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Pölfing-Brunn (politischer Bezirk Deutschlandsberg)

Auf Grund des § 16 Abs. 1 und § 103 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird die Ausschreibung der Neuwahl der Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Pölfing-Brunn für die laufende Wahlperiode verordnet:

§ 1

Wahltag und Stichtag

(1) Die Wahl der 15 Mitglieder des Gemeinderates der Marktgemeinde Pölfing-Brunn (politischer Bezirk Deutschlandsberg) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 19. Jänner 2014, festgesetzt.

(2) Als Stichtag wird Montag, der 11. November 2013, bestimmt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves