# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013, mit der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013, mit der die Gemeinde Edelstauden in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, wird verordnet:

§ 1

Die „Gemeinde Edelstauden“ wird in die Ortsklasse D eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves