# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Krakaudorf, Krakauhintermühlen und Krakauschatten, alle politischer Bezirk Murau

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Krakaudorf, Krakauhintermühlen und Krakauschatten, alle politischer Bezirk Murau

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinden Krakaudorf, Krakauhintermühlen und Krakauschatten auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Krakau“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves