# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Judenburg und der Gemeinden Oberweg und Reifling, alle politischer Bezirk Murtal

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Judenburg und der Gemeinden Oberweg und Reifling, alle politischer Bezirk Murtal

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Judenburg und der Gemeinden Oberweg und Reifling auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Stadtgemeinde trägt den Namen „Judenburg“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves